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   LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10   

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https://dejure.org/2011,74341
LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10 (https://dejure.org/2011,74341)
LAG München, Entscheidung vom 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10 (https://dejure.org/2011,74341)
LAG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 4 Sa 1188/10 (https://dejure.org/2011,74341)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10
    Hier liegt eine auf außerbetrieblichen Gründen beruhende Rationalisierungsentscheidung der Beklagten vor, nicht eine "Austauschkündigung" im Sinne der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BAG, U. v. 16.12.2004, 2 AZR 66/04, AP Nr. 133 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10
    Die vorgetragene Mittellosigkeit des Klägers war auch kausal für die Versammlung der Berufungsbegründungsfrist, da die zunächst bestellten Prozessbevollmächtigten des Klägers nach Berufungseinlegung und Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist etwa zwei Wochen vor deren Ablauf seine Vertretung beendet hatten und der Kläger ausreichend dargelegt und durch Vorlage verschiedener Anwaltsschreiben glaubhaft gemacht hat, das er bis zum Ablauf der verlängerten Berufungsbegründungsfrist trotz in erheblichem Umfang unternommener Anstrengungen keinen anwaltlichen Vertreter für die Begründung und weitere Durchführung seiner Berufung finden habe können (vgl. auch BGH, B. v. 23.03.2011, XII ZB 51/11 MDR 2011, S. 748 f; BGH, B. v. 16.11.2010, VIII ZB 55/10, MDR 2011, S. 62 f; BGH, B. v. 06.05.2008, 4 Sa 1188/10 - 12 VI ZB 16/07, NJW 2008, S. 2855 f; s. auch BVerfG, B. v. 11.03.2010, 1 BvR 290/10 u.a., NJW 2010, S. 2567 f).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10
    Die vorgetragene Mittellosigkeit des Klägers war auch kausal für die Versammlung der Berufungsbegründungsfrist, da die zunächst bestellten Prozessbevollmächtigten des Klägers nach Berufungseinlegung und Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist etwa zwei Wochen vor deren Ablauf seine Vertretung beendet hatten und der Kläger ausreichend dargelegt und durch Vorlage verschiedener Anwaltsschreiben glaubhaft gemacht hat, das er bis zum Ablauf der verlängerten Berufungsbegründungsfrist trotz in erheblichem Umfang unternommener Anstrengungen keinen anwaltlichen Vertreter für die Begründung und weitere Durchführung seiner Berufung finden habe können (vgl. auch BGH, B. v. 23.03.2011, XII ZB 51/11 MDR 2011, S. 748 f; BGH, B. v. 16.11.2010, VIII ZB 55/10, MDR 2011, S. 62 f; BGH, B. v. 06.05.2008, 4 Sa 1188/10 - 12 VI ZB 16/07, NJW 2008, S. 2855 f; s. auch BVerfG, B. v. 11.03.2010, 1 BvR 290/10 u.a., NJW 2010, S. 2567 f).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

    Auszug aus LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10
    Die vorgetragene Mittellosigkeit des Klägers war auch kausal für die Versammlung der Berufungsbegründungsfrist, da die zunächst bestellten Prozessbevollmächtigten des Klägers nach Berufungseinlegung und Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist etwa zwei Wochen vor deren Ablauf seine Vertretung beendet hatten und der Kläger ausreichend dargelegt und durch Vorlage verschiedener Anwaltsschreiben glaubhaft gemacht hat, das er bis zum Ablauf der verlängerten Berufungsbegründungsfrist trotz in erheblichem Umfang unternommener Anstrengungen keinen anwaltlichen Vertreter für die Begründung und weitere Durchführung seiner Berufung finden habe können (vgl. auch BGH, B. v. 23.03.2011, XII ZB 51/11 MDR 2011, S. 748 f; BGH, B. v. 16.11.2010, VIII ZB 55/10, MDR 2011, S. 62 f; BGH, B. v. 06.05.2008, 4 Sa 1188/10 - 12 VI ZB 16/07, NJW 2008, S. 2855 f; s. auch BVerfG, B. v. 11.03.2010, 1 BvR 290/10 u.a., NJW 2010, S. 2567 f).
  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11

    Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus LAG München, 08.12.2011 - 4 Sa 1188/10
    Die vorgetragene Mittellosigkeit des Klägers war auch kausal für die Versammlung der Berufungsbegründungsfrist, da die zunächst bestellten Prozessbevollmächtigten des Klägers nach Berufungseinlegung und Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist etwa zwei Wochen vor deren Ablauf seine Vertretung beendet hatten und der Kläger ausreichend dargelegt und durch Vorlage verschiedener Anwaltsschreiben glaubhaft gemacht hat, das er bis zum Ablauf der verlängerten Berufungsbegründungsfrist trotz in erheblichem Umfang unternommener Anstrengungen keinen anwaltlichen Vertreter für die Begründung und weitere Durchführung seiner Berufung finden habe können (vgl. auch BGH, B. v. 23.03.2011, XII ZB 51/11 MDR 2011, S. 748 f; BGH, B. v. 16.11.2010, VIII ZB 55/10, MDR 2011, S. 62 f; BGH, B. v. 06.05.2008, 4 Sa 1188/10 - 12 VI ZB 16/07, NJW 2008, S. 2855 f; s. auch BVerfG, B. v. 11.03.2010, 1 BvR 290/10 u.a., NJW 2010, S. 2567 f).
  • BAG, 03.07.2013 - 2 AZN 250/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung bei Versagung von Prozesskostenhilfe

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 8. Dezember 2011 - 4 Sa 1188/10 - wird unter Verwerfung seines Gesuchs auf Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und Begründung der Beschwerde auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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